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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 25.11.2025 – Diese AGB gelten für sämtliche Beratungs-, Projekt-, Cloud- und Managed-Services der OM-IT Systeme GmbH (nachfolgend „OM-IT“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, öffentliche Auftraggeber sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.
(2) Vertragspartner sind OM-IT Systeme GmbH, Gewerbering 35, 49393 Lohne (Oldenburg) (Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg), HRB 22105), und der jeweils beauftragende Kunde. Individuelle Abreden in Rahmenverträgen, Service Level Agreements (SLA), Angeboten oder Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) OM-IT erbringt IT-Consulting, Projektleistungen, Integration von Hard- und Software, Managed Services, Cloud- & Lizenzmanagement, Support sowie Schulungen.
(2) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Pflichtenheft, SLA oder Leistungsnachweis. Änderungs- und Erweiterungswünsche werden über ein strukturiertes Change-Request-Verfahren umgesetzt.

§ 3 Angebot, Vertragsschluss, Laufzeiten

(1) Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – 30 Kalendertage verbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung, digitale Freigabe (z. B. DocuSign) oder durch Annahme der Leistung zustande.
(3) Laufzeitverträge verlängern sich nach Ablauf der Erstlaufzeit automatisch um jeweils 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt werden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Ansprechpartner, Zugänge, Testdaten und Entscheidungen rechtzeitig bereit.
(2) Er stellt sicher, dass eingesetzte Hardware/Software lizenziert ist und die erforderlichen Schnittstellen offenstehen. Verzögert sich ein Projekt aufgrund fehlender Mitwirkung, gelten vereinbarte Termine als angemessen verschoben und Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ab Lohne (Oldenburg).
(2) Projektleistungen werden nach Aufwand (Time & Material) oder gemäß Festpreisangebot vergütet. Managed Services werden monatlich im Voraus berechnet.
(3) Reisekosten, Spesen und Auslagen werden gemäß Angebot gesondert berechnet.
(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

§ 6 Leistungs- und Liefertermine

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Höhere Gewalt, Lieferengpässe seitens Herstellern, Pandemien oder andere unvorhersehbare Ereignisse verlängern Fristen angemessen. OM-IT informiert den Kunden unverzüglich über Verzögerungen.
(3) Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 7 Eigentumsvorbehalt & Nutzungsrechte

(1) Gelieferte Hardware und Software verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt.
(2) An individuell erstellten Konzepten, Dokumentationen oder Skripten erhält der Kunde das im Vertrag vereinbarte, einfache Nutzungsrecht. Ohne ausdrückliche Freigabe dürfen diese Unterlagen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§ 8 Abnahme

(1) Projektleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme erklärt, produktiv setzt oder nicht innerhalb von 10 Werktagen begründete Mängel schriftlich rügt.
(2) Bei wesentlichen Mängeln wird die Abnahme bis zur Nachbesserung ausgesetzt. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung, werden aber im Rahmen der Gewährleistung behoben.

§ 9 Gewährleistung

(1) Für Werkleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen hat OM-IT das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung. Schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder den Vertrag – bei erheblichen Mängeln – kündigen.
(3) Gewährleistungspflichten entfallen, wenn Änderungen ohne Zustimmung von OM-IT vorgenommen oder die gelieferten Systeme unsachgemäß betrieben werden.

§ 10 Haftung

(1) OM-IT haftet unbegrenzt für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzen die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Datenverlust haftet OM-IT nur, wenn der Kunde seinen Sicherungspflichten (z. B. Backup) nachgekommen ist.

§ 11 Datenschutz & Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich zu Vertraulichkeit über sämtliche als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbaren Informationen.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit unserer Datenschutzerklärung. Soweit OM-IT personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Ein Muster ist unter /avv-muster abrufbar.

§ 12 Kündigung

(1) Beide Parteien können Verträge aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die jeweils andere Partei trotz Abmahnung dauerhaft gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
(2) Bei Kündigung von Projekten vergütet der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen sowie nachweisbare Aufwendungen und Verpflichtungen (z. B. bestellte Hardware, Drittleistungen).

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Vechta.
(3) Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Klauseln durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen zu ersetzen.