IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Unterstützung beim Schutz Ihres Unternehmens vor Bußgeldern und Cyberangriffen.
IT-Sicherheitsgesetz 2.0 im Überblick
Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) regelt seit 2021 die IT-Sicherheitsanforderungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Es erweitert die Meldepflichten und setzt Mindeststandards für die IT-Sicherheit.
Betroffene Sektoren (KRITIS)
- Energie (Strom, Gas, Öl)
- IT und Telekommunikation
- Transport und Verkehr
- Gesundheitswesen
- Wasserversorgung
- Ernährung
- Finanz- und Versicherungswesen
- Medien und Kultur
Anforderungen nach Unternehmensgröße
Kleine KRITIS-Betreiber1-50 Mitarbeiter
Anforderungen:
- Grundlegende IT-Sicherheitsmaßnahmen
- Meldepflicht bei Vorfällen
- Benennung eines Ansprechpartners
Mittlere KRITIS-Betreiber51-250 Mitarbeiter
Anforderungen:
- IT-Sicherheitsmaßnahmen
- Regelmäßige Sicherheitsaudits
- Notfallpläne und Incident Response
- Meldepflichten an das BSI
Große KRITIS-Betreiber250+ Mitarbeiter
Anforderungen:
- Hohe IT-Sicherheitsstandards
- Jährliche Sicherheitsaudits
- Notfallpläne
- Kontinuierliche Überwachung
- Erweiterte Meldepflichten
Wichtige Anforderungen im Detail
Meldepflicht bei IT-Sicherheitsvorfällen
KRITIS-Betreiber müssen IT-Sicherheitsvorfälle, die zu Ausfällen oder Störungen führen können, innerhalb von 24 Stunden dem BSI melden. Dies gilt auch für Vorfälle bei Dienstleistern.
IT-Sicherheitsstandards
Unternehmen müssen IT-Sicherheitsstandards nach dem Stand der Technik implementieren. Dies umfasst technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der IT-Systeme.
Regelmäßige Sicherheitsaudits
Mindestens alle 2 Jahre müssen KRITIS-Betreiber Sicherheitsaudits durchführen, um die Wirksamkeit ihrer IT-Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.
Notfallpläne
Unternehmen müssen Notfallpläne für IT-Sicherheitsvorfälle erstellen und regelmäßig testen, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.
Konsequenzen bei Verstößen
Bußgelder
Bis zu 100.000 € bei Ordnungswidrigkeiten. Bei vorsätzlichen Verstößen können auch höhere Strafen verhängt werden.
Haftung
Schadensersatzansprüche bei Datenpannen oder Systemausfällen, die auf mangelnde IT-Sicherheit zurückzuführen sind.
Reputation
Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern, besonders kritisch für KRITIS-Betreiber.
Weiterführende Informationen – BSI
Offizielle Informationen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
IT-Sicherheitsgesetz-Compliance prüfen
Unser interaktiver Compliance-Check hilft Ihnen dabei, Ihren aktuellen Status bezüglich des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 zu bewerten und konkrete Handlungsempfehlungen zu erhalten.
