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IT-Sicherheitsgesetz 2.0

Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Unterstützung beim Schutz Ihres Unternehmens vor Bußgeldern und Cyberangriffen.

IT-Sicherheitsgesetz 2.0 im Überblick

Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 (IT-SiG 2.0) regelt seit 2021 die IT-Sicherheitsanforderungen für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Es erweitert die Meldepflichten und setzt Mindeststandards für die IT-Sicherheit.

Gilt für KRITIS-Betreiber in definierten Sektoren
Meldepflicht bei erheblichen Sicherheitsvorfällen – Erstmeldung binnen 24 Stunden nach dem neuen BSIG
Bußgelder bis zu 10 Mio. € bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (§ 65 BSIG)

Betroffene Sektoren (KRITIS)

  • Energie (Strom, Gas, Öl)
  • Transport und Verkehr
  • Finanz- und Versicherungswesen
  • Gesundheitswesen
  • Wasserversorgung
  • Ernährung
  • IT und Telekommunikation
  • Siedlungsabfallentsorgung
  • Weltraum

Anforderungen nach Unternehmensgröße

Kleine KRITIS-Betreiber
1-50 Mitarbeiter

Gilt ab bestimmten Schwellenwerten

Anforderungen:

  • Grundlegende IT-Sicherheitsmaßnahmen
  • Meldepflicht bei Vorfällen
  • Benennung eines Ansprechpartners

Mittlere KRITIS-Betreiber
51-250 Mitarbeiter

Anforderungen

Anforderungen:

  • IT-Sicherheitsmaßnahmen
  • Regelmäßige Sicherheitsaudits
  • Notfallpläne und Incident Response
  • Meldepflichten an das BSI

Große KRITIS-Betreiber
250+ Mitarbeiter

Erweiterte Anforderungen

Anforderungen:

  • Hohe IT-Sicherheitsstandards
  • Jährliche Sicherheitsaudits
  • Notfallpläne
  • Kontinuierliche Überwachung
  • Erweiterte Meldepflichten

Wichtige Anforderungen im Detail

Meldepflicht bei IT-Sicherheitsvorfällen

Die 24-Stunden-Frist stammt aus der NIS2-Richtlinie und gilt in Deutschland über das seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft getretene Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) und das neugefasste BSIG. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 selbst verlangte eine „unverzügliche“ Meldung ohne feste Stundenfrist. Nach dem neuen Recht folgt auf die Erstmeldung binnen 24 Stunden eine Vorfallsmeldung nach 72 Stunden und ein Abschlussbericht nach einem Monat. Betroffen sind auch Vorfälle bei Dienstleistern.

IT-Sicherheitsstandards

Unternehmen müssen IT-Sicherheitsstandards nach dem Stand der Technik implementieren. Dies umfasst technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der IT-Systeme.

Regelmäßige Sicherheitsaudits

Alle drei Jahre (§ 39 BSIG) müssen KRITIS-Betreiber Sicherheitsaudits durchführen, um die Wirksamkeit ihrer IT-Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen.

Notfallpläne

Unternehmen müssen Notfallpläne für IT-Sicherheitsvorfälle erstellen und regelmäßig testen, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.

Konsequenzen bei Verstößen

Bußgelder

Bis zu 10 Mio. € bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (§ 65 BSIG, besonders wichtige Einrichtungen); 7 Mio. € / 1,4 % für wichtige Einrichtungen.

Haftung

Schadensersatzansprüche bei Datenpannen oder Systemausfällen, die auf mangelnde IT-Sicherheit zurückzuführen sind.

Reputation

Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern, besonders kritisch für KRITIS-Betreiber.

Weiterführende Informationen – BSI

Offizielle Informationen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

IT-Sicherheitsgesetz-Compliance prüfen

Unser interaktiver Compliance-Check hilft Ihnen dabei, Ihren aktuellen Status bezüglich des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 zu bewerten und konkrete Handlungsempfehlungen zu erhalten.