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NIS2-Richtlinie

Unterstützung bei der Erfüllung der Anforderungen der NIS2-Richtlinie für Unternehmen in kritischen Sektoren. Die Richtlinie gilt seit 17. Oktober 2024 in Deutschland und erweitert die Cybersicherheitsanforderungen erheblich.

Gilt seit: 17. Oktober 2024

NIS2-Richtlinie im Überblick

Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) erweitert die Cybersicherheitsanforderungen für Unternehmen in kritischen Sektoren erheblich. Sie ersetzt die bisherige NIS-Richtlinie und gilt seit 17. Oktober 2024 in Deutschland.

Gilt für Unternehmen in kritischen Sektoren ab bestimmter Größe
Meldepflichten: Frühe Warnung innerhalb von 24 Stunden
Bußgelder bis zu 10 Mio. € oder 2% des Jahresumsatzes

Betroffene kritische Sektoren

  • Energie (Strom, Gas, Öl, Fernwärme)
  • Transport (Luft, Schiene, Wasser, Straße)
  • Banken
  • Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitswesen
  • Trinkwasser- und Abwasseraufbereitung
  • Digitale Infrastruktur (DNS, TLD, Cloud, Rechenzentren)
  • IKT-Dienstmanagement (Managed Service Provider)
  • Öffentliche Verwaltung
  • Raumfahrt

Anforderungen nach Unternehmensgröße

Kleine Unternehmen
1-50 Mitarbeiter

Nur in bestimmten kritischen Sektoren

Anforderungen:

  • Grundlegende Risikomanagement-Maßnahmen
  • Meldepflichten bei Vorfällen einhalten
  • Basis-Sicherheitsmaßnahmen implementieren

Mittelständische Unternehmen
51-250 Mitarbeiter

In kritischen Sektoren meist verpflichtend

Anforderungen:

  • Risikomanagement
  • Incident-Response-Pläne und -Prozeduren
  • Business Continuity Management
  • Regelmäßige Sicherheitsbewertungen
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Meldepflichten bei Vorfällen (24h/72h)

Große Unternehmen
250+ Mitarbeiter

In kritischen Sektoren verpflichtend

Anforderungen:

  • Alle Anforderungen für mittelständische Unternehmen
  • Lieferketten-Sicherheit auch für Zulieferer
  • Sicherheitsaudits
  • Nachweis der Compliance gegenüber Behörden
  • Dokumentation aller Maßnahmen
  • Kontinuierliche Überwachung und Verbesserung

Wichtige Anforderungen im Detail

Risikomanagement und Sicherheitsmaßnahmen

Unternehmen müssen Risikomanagement-Systeme implementieren und Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik umsetzen. Dies umfasst technische, organisatorische und personelle Maßnahmen.

Incident-Response-Pläne

Unternehmen müssen detaillierte Incident-Response-Pläne erstellen, die Verfahren zur Erkennung, Reaktion und Wiederherstellung nach IT-Sicherheitsvorfällen definieren.

Meldepflichten bei Vorfällen

Frühe Warnung innerhalb von 24 Stunden nach Erkennung eines Vorfalls, Zwischenbericht nach 72 Stunden und abschließender Bericht innerhalb eines Monats. Die Meldungen müssen an die zuständige Behörde erfolgen.

Business Continuity Management

Unternehmen müssen Business Continuity Management implementieren, um die Kontinuität kritischer Geschäftsfunktionen auch bei IT-Sicherheitsvorfällen sicherzustellen.

Lieferketten-Sicherheit

Unternehmen müssen auch die Sicherheit ihrer Lieferketten überwachen und sicherstellen, dass Zulieferer angemessene Sicherheitsmaßnahmen implementiert haben.

Schulung und Sensibilisierung

Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Mitarbeiter sind verpflichtend, um das Bewusstsein für Cybersicherheit zu stärken.

Konsequenzen bei Verstößen

Bußgelder

Bis zu 10 Mio. € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welcher Betrag höher ist). Dies sind sehr hohe Bußgelder im Bereich IT-Sicherheit.

Haftung

Schadensersatzansprüche bei Datenpannen oder Systemausfällen, die auf mangelnde Cybersicherheit zurückzuführen sind. Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden.

Geschäftsführer-Haftung

Geschäftsführer können bei Verstößen gegen die NIS2-Richtlinie persönlich haftbar gemacht werden, einschließlich temporärer Amtsenthebung.

Weiterführende Informationen – BSI

Offizielle Informationen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

NIS2-Compliance prüfen

Unser interaktiver Compliance-Check hilft Ihnen dabei, Ihren aktuellen Status bezüglich der NIS2-Richtlinie zu bewerten und konkrete Handlungsempfehlungen zu erhalten.